Ein Jahr MiFID II – eine Zwischenbilanz
von Felix Brem

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde MiFID II in Kraft gesetzt und gilt seither für alle Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der richtige Zeitpunkt, um nun eine erste Zwischenbilanz zu ziehen, die ersten Auswirkungen zu analysieren und auch auf die Punkte zu zeigen, bei denen Korrekturbedarf besteht.

Seit dem 3. Januar 2018 ist nun MiFID II in Kraft. Es ist quasi eine späte Antwort auf die Finanzkrise von 2008 und hat unter anderem zum Ziel, dass Anleger und Sparer besser geschützt sind. Rund eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten kann man nun ein erstes Fazit zu ziehen, ob die Erwartungen des Gesetzgebers erfüllt werden konnten, welche erwarteten Auswirkungen eingetroffen und welche (un-)erwünschten Nebenwirkungen aufgetreten sind.

Erste Studien und Analysen zeigen nun, dass MiFID II nur minim halten konnte, was damit versprochen wurde. Es ist natürlich klar, dass sich die Finanzinstitute selten bis nie über zusätzliche Regulierungen und Vorgaben freuen. Mit MiFID II werden nun aber die Kunden regelrecht von den Finanzmärkten vertrieben. Aber auch auf der Seite der Verbraucherschützer wird eine magere erste Bilanz gezogen. Gewisse fordern sogar einen kompletten Neustart.

Kosten und Nutzen sind aus der Balance geraten

Die Ruhr-Universität in Bochum hat die Auswirkungen von MiFID II etwas genauer unter die Lupe genommen. In ihrer Studie kommen die Wissenschaftler zum Schluss, dass Kosten und Nutzen der Finanzmarktregulierungen in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Den hohen direkten und indirekten Kosten der Regulierung stünde bestenfalls ein geringer Nutzen oder sogar ein Schaden gegenüber. Für den Deutschen Markt seien beispielsweise Kosten in Höhe von 6 Milliarden Euro entstanden.

Die Aufwände spüren wir auch in unserem Daily Business. Zwar haben wir im Sinne unserer Digitalisierungsstrategie die meisten Prozesse automatisiert, doch sind Zusatzaufwände trotzdem spürbar. So zum Beispiel beim Aufzeichnen von Telefongesprächen, dessen praktische Implikationen der Gesetzgeber anscheinend nicht verstanden hat.

Gleichzeitig wurde auch die Anlageberatung komplett durchgeschüttelt. Zahlreiche Finanzinstitute verschieben aufgrund von MiFID II nun ihre Kunden deshalb von der Anlageberatung hin zur Vermögensverwaltung. Das minimiert die Aufwände, ist aber sicherlich nicht im Sinne des Kundenschutzes, der oft als Argument für MiFID hergehalten hat. Auch Konsumentenschützer kritisieren deshalb die Regulierung. So ist es kaum erstaunlich, dass die breit abgestützte Forderung im Raum steht, dass die neue EU-Kommission im Herbst 2019 die Überarbeitung der MiFID-Richtlinien ganz oben auf ihre Agenda setzt.

MiFID ist auch für die Kundinnen und Kunden ein Ärgernis

Gerade auch für die Kundinnen und Kunden sorgen die neuen Vorschriften für grossen Ärger. Dass Anleger vor Falschberatung in der Geldanlage geschützt werden müssen, war nach der Finanzkrise von 2008 allen klar. Der gesetzte Rechtsrahmen ist jedoch viel zu wenig an die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ausgerichtet.

Auch die neu eingeführten Produktinformationsblätter, welche eigentlich Transparenz schaffen sollten, sorgen mit ihren zahlreichen Abkürzungen und der uneinheitlichen Gestaltung vielmehr für Verwirrung und Verunsicherung. Verbraucherschützer fordern deswegen einen Neustart der Übung rund um MiFID II. Die Informationspflichten für die Finanzinstitute sollen dabei klare und anwendbare Regeln enthalten, welche den Verbrauchern auch tatsächlich eine gute Beratung garantieren. Dies ist bisher komplett misslungen.

Was bedeutet dies für die Einführung des Fidleg in der Schweiz?

In der Schweiz sind viele Finanzinstitute bereits mit MiFID II in Kontakt, wenn sie Kunden haben, die aus der EU kommen oder wenn sie dort Geschäfte machen. Gleichzeitig steht die Einführung der sozusagen Schweizer Variante von MiFID II, dem Fidleg, noch bevor. Ab 1. Januar 2020 gelten die revidierten Vorschriften auch in der Schweiz – wobei in einer stark abgespeckten Version. Gerade dies dürfte den Vermögensverwaltern in der Schweiz entgegenkommen.

Der Bundesrat hat auf komplizierte und unpraktikable Vorschriften wie das Aufzeichnen von Telefongesprächen verzichtet. Auch die in der EU auf grosse Kritik gestossenen Produktinformationsblätter werden hierzulande so ausgestaltet sein, dass sie einfacher umzusetzen sind und gleichzeitig den Kundinnen und Kunden die gewünschte Transparenz aufzeigen.

Ich bin deshalb überzeugt, dass Fidleg (und Finig) nicht im selben Ausmass unter Kinderkrankheiten leiden wird wie MiFID II. Jedoch stellt sich für den Schweizer Finanzplatz die Frage, ob unserer Regulierung von der EU als äquivalent angesehen wird, was momentan von vielen Experten bezweifelt wird. Die aktuellen Diskussionen rund ums Rahmenabkommen helfen da wohl nicht weiter…

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