„Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen“ (Teil 2)
von Felix Brem

In meinem letzten Blogbeitrag ging es um die Auswirkungen der prudentiellen Aufsicht auf die Zahl der Vermögensverwalter im europäischen Ausland. Es zeigte sich, dass nur Deutschland einen signifikanten Rückgang der Lizenzen zu vermelden hatte. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in Deutschland möchte ich dies nun genauer beleuchten.

Deutschland 1999: Ein Jahr nach der Einführung der prudentiellen Aufsicht durch die KWG-Revision, halbierte sich deren von der BaFin ermittelte Anzahl. In der Schweiz fusst die Angst vieler Vermögensverwalter auf diesen Beobachtungen.

Reiner Rückgang der Lizenzen?

Die Zahlen der BaFin verdienen eine tiefere Betrachtung: Die Statistik erfasst nur die Anzahl Lizenzen und nicht die Vermögensverwalter an und für sich. Aller Wahrscheinlichkeit handelte es sich um eine reine Reduktion der Lizenzen.

Unsere langjährigen Erfahrungen in Deutschland stützen die These der Lizenz-Reduktion. Die Regulierung führte dazu, dass sich unabhängige Vermögensverwalter unter einem Haftungsdach zusammenschlossen. Im Rahmen solcher Modelle (z.B. Tied-Agent) werden die administrativen Aufgaben ans Haftungsdach abgegeben, während die Vermögensverwalter in ihrem Kerngeschäft – der Beratung der Kunden – unabhängig und selbstständig bleiben.

Weil sie nur die Lizenzen erfasst, suggeriert die Statistik, dass die Anzahl der Vermögensverwalter abgenommen habe. In der Realität ändert sich allerdings nichts an der Anzahl der als unabhängiger Vermögensverwalter tätigen Personen und den von unabhängigen Vermögensverwaltern verwalteten Assets.

Denn aus meiner Sicht manifestiert sich Unabhängigkeit und Selbstständigkeit nicht an einer Lizenz sondern an der konkreten Arbeitsgestaltung und dem Beratungsansatz. Trage ich weitgehend selbst das unternehmerische Risiko? Kann ich meinen Kunden unabhängig von Produktzwängen beraten? Bin ich frei in der Wahl meiner Arbeitsmethoden? Wenn ich diese Fragen mit Ja beantworten kann, dann bin ich selbstständig und unabhängig, ungeachtet meines Lizenzstatus’.

Genau diesen Ansatz verfolgen wir bei Reuss Private in der Schweiz als auch bei unseren Schwesterngesellschaften in Deutschland. Damit ändert sich auch aus Perspektive des Kunden nichts. Er hat nach wie vor seinen persönlichen Ansprechpartner, der ihn unabhängig berät – alleine die Administration im Hintergrund wird erledigt der Berater in Kooperation mit einem Outsourcing-Dienstleister.

Das Haftungsdach-Modell als Lösung für die Schweiz?

Aufgrund der durchwegs positiven Erfahrungen in Deutschland – so gibt es in Deutschland rund 100‘000 Tied Agents – sehen wir auch in der Schweiz Erfolgschancen für dieses Modell. Es eröffnet unabhängigen Vermögensverwaltern für das persönliche Risikomanagement eine zusätzliche Variante. Dank Skalierungsmöglichkeiten innerhalb des Haftungsdaches und neuer technologischer Entwicklung lassen sich dabei Compliance-Kosten Kosten minimieren. Und trotz erhöhten Compliance-Anforderungen lässt sich die Unabhängigkeit und die Selbstständigkeit im Kerngeschäft, der Beratungstätigkeit, bewahren.

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