Das letzte Gefecht
von Felix Brem

Felix Brem, CEO der Reuss Private Group, beurteilt die Auswirkungen der Abschaffung des Bankgeheimnisses auf die Schweiz in einem Artikel von Simon Schmid, Handelszeitung.

Mit der Matter-Initiative steht die letzte Bastion des Schweizer Finanzplatzes auf dem Prüfstand: das Bankgeheimnis für inländische Kunden.

Privatsphäre. Vertraulichkeit. Zwei harmlose Wörter stehen im Mittelpunkt des nächsten grossen Konfliktes am Finanzplatz: Desjenigen ums Bankkundengeheimnis im Inland. Um jenes Gesetz, das «quasi in unseren Genen steckt», wie alt Bundesrat Kaspar Villiger einst sagte, und Bankern bei der Weitergabe von Daten eine Gefängnisstrafe androht.

Braucht die Schweiz diese Regel noch, die sie gegenüber Steuerämtern in Europa und den USA ohnehin abgeschafft hat?

Ja, sagt eine Gruppe um den Banker und SVP-Nationalrat Thomas Matter, die hinter der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» steht. Das Begehren soll Ende 2016 oder Anfang 2017 zur Abstimmung kommen. Es verlangt, dass Kontodaten für inländische Behörden weiter tabu bleiben – ausser ein Strafverfahren läuft, mit Verdacht auf schwere Hinterziehung oder Steuerbetrug. Die Initianten fürchten die Entwicklung zum gläsernen Bürger. Sie wollen den «internationalen Trend zur staatlichen Totalkontrolle» stoppen.

Nein, sagen die Gegner des Bankgeheimnisses, zu denen nebst der Linken sowie Teilen der CVP und FDP vor allem die BDP, die Partei von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf, gehört. Hier sieht man den Abschied vom Bankgeheimnis als Finale im Umbau des Bankenplatzes. Die Philosophie dahinter fusst auf dem Schlüsselwort «Vertraulichkeit»: Banken, Kunden und Behörden sollen im Dreiergespann dafür sorgen, dass Vermögensdaten nicht missbraucht werden: Weder zur Steuerhinterziehung noch zur staatlichen Drangsalierung.

Das Bankgeheimnis prägt den Finanzplatz seit über 80 Jahren. Ist es bald Geschichte? Technisch entzündet sich die Frage am automatischen Informationsaustausch (AIA). Ab 2018 werden die Kontodaten von Ausländern an die Steuerbehörden anderer Industrieländer geliefert. Umgekehrt können Daten von Schweizer Kunden im Ausland ausgewertet werden, wenn sie über den AIA an Schweizer Behörden gelangen.

Das AIA-Verfahren aufs Inland zu übertragen, wäre ein kleiner Schritt. «Es gibt keinen einsichtigen Grund, warum der Informationsaustausch in einem Rechtsstaat wie der Schweiz nicht funktionieren sollte», sagt der Genfer Rechtsprofessor Christian Bovet. Thomas Matter hält die finanzielle Privatsphäre dagegen für einen «Grundpfeiler der Freiheit», wie er sagt.

Sympathien in der Bevölkerung

Die Auseinandersetzung wird eng. Politiker und Lobbyisten lehnen die MatterInitiative grösstenteils ab. Sie halten den Vorstoss für unzeitgemäss, schädlich fürs Image. Doch das Bankgeheimnis geniesst Rückhalt. Zwei Drittel der Leser der «Handelszeitung» wollen das Bankgeheimnis in seiner jetzigen Form beibehalten. Dies ergab eine Online-Befragung über die letzten Wochen. Bloss jeder Fünfte will den AIA auch innerhalb der Schweiz einführen. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die Bankiervereinigung im Februar. Ihr gegenüber sprach sich nur ein Drittel der Befragten für den AIA im Inland aus.

Dagegen haben die meisten Banker das Bankgeheimnis im Geiste bereits begraben. Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz oder UBS-Vermögensverwaltungschef Jürg Zeltner stellen die Institution offen in Frage. Ihre Position ist in der Branche wohl mehrheitsfähig. 54 Prozent der Schweizer Banken erwarten den AIA mittelfristig auch im Inland, ermittelte die Beratungsfirma EY in einer Umfrage im Januar.

Die Bankiervereinigung lehnt die Matter-Initiative ab. Erstens, weil das Bankgeheimnis Anreize zur Steuerhinterziehung biete, wie ein Gutachten festhielt. Zweitens, weil die Initiative zu erheblich grösseren Haftungsrisiken für Banken führe. «Eine Annahme dürfte den politischen Druck erhöhen, dass Banken zwingend eine Weissgeldstrategie fahren müssen», sagt Jurist und Autor René Matteotti.

Die diskreten Schweizer Bankiers votieren gegen das Bankgeheimnis – ein erstaunlicher Sinneswandel. Noch vor wenigen Jahren bezeichneten Magistraten wie Joseph Deiss oder Hans-Rudolf Merz das Bankgeheimnis als unverhandelbar, indiskutabel, bestens geschützt.

Inzwischen haben die Finanzkrise und unzählige Justizverfahren das Gewerbe in die Enge getrieben. Hohe Bussen haben den Mut zum Widerstand gebrochen. Der Gesetzgeber stellt die Banken bald vor die ultimative Wahl: Entweder sie agieren künftig als Steuerpolizisten – und stellen sicher, dass die Kundschaft ihr Geld ordentlich versteuert – oder sie akzeptieren, dass sich das Bankgeheimnis aufweicht. Mehr und mehr Institute bevorzugen heute die zweite Variante. Denn es ist der Weg des geringeren Widerstands.

«Die Informatik der Banken lässt sich leicht für den automatischen Informationsaustausch im Inland nachrüsten», sagt ein Bankchef, der das Bankgeheimnis für ein Auslaufmodell hält. Der CEO einer anderen Bank, der das Bankgeheimnis gerne behalten würde, bestätigt: «Die Aufgabe des Bankgeheimnisses im Inland hätte geschäftlich kaum Auswirkungen.»

Hohe Steuermoral der Schweizer

Die grosse Unbekannte ist, was die Aufhebung des Bankgeheimnisses finanziell bringen würde. Wie viel inländisches Schwarzgeld lagert überhaupt noch in den Tresoren? Experten glauben, dass es für Lohnempfänger ohnehin fast unmöglich geworden ist, grössere Summen vor dem Fiskus zu verstecken. «Es findet kaum noch Hinterziehung im grossen Stil statt», sagt der Luzerner Wirtschaftsprofessor Christoph Schaltegger. Am ehesten als anfällig gelten Selbstständige. Doch die «ganz grossen Geschichten» seien das vermutlich auch nicht, sagt die Luzerner Wirtschaftsrechtlerin Monika Roth. Superreiche optimieren ihre Steuern nach Aussage von Amtschefs lieber mit legalen Tricks.

Die Schweizer Steuermoral gilt als hoch. Trotzdem kamen in den letzten fünf Jahren insgesamt 13,5 Milliarden Franken an Schwarzgeld zum Vorschein – weniger als 1 Prozent des steuerbaren Vermögens. Die Summe meldeten Privatpersonen im Rahmen der «kleinen Steueramnestie», die seit 2010 straffreie Nachdeklarationen bei einer gleichzeitigen Steuernachzahlung ermöglicht. Im Kanton Graubünden wurden so nachträglich 26,7 Millionen Franken eingenommen, berichtet Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner. Wenige Personen meldeten viel Geld: 2013 zahlten gerade einmal sechs Steuerpflichtige insgesamt 5 Millionen Franken nach. Janom Steiner schätzt, dass auf dem Bankenplatz noch erhebliche nicht deklarierte Vermö- gensbeträge lagern.

Nach Ansicht der Leser geht es nicht um kleine Summen. Über die Hälfte der Befragten, die gegenüber der «Handelszeitung» eine Schätzung abgaben, halten einen Gesamtbetrag von 50 Milliarden Franken für realistisch. Ein Viertel geht sogar davon aus, dass Inländer undeklarierte Gelder von 200 Milliarden Franken und mehr bei Banken geparkt haben.

Die Zahl liegt in der Grössenordnung dessen, was sich aus anderen Schätzmethoden ergibt. Etwa aus dem Vergleich der Vermögensdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (das versteuerte Geld) und der Schweizerischen Nationalbank (das tatsächlich vorhandene Geld). Bereinigt man die beiden Statistiken, so resultiert fürs Jahr 2011 eine Schwarzgeldsumme von rund 160 Milliarden Franken.

Von einem Extrem ins andere

Die Aufhebung des Bankgeheimnisses käme einem Systemwechsel gleich. Sie wäre mit Unsicherheiten verbunden: Konsequenterweise müsste etwa die Verrechnungssteuer für Privatleute wegfallen. So gingen auch ein Teil der 5,6 Milliarden Franken an Einnahmen aus dieser Steuer verloren. Schwer abschätzbar sind die potenziellen Mehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden. Eine Zahl am oberen Ende des Spektrums: 9 Milliarden Franken. So viele Steuern werden nach Schätzungen der Finanzwissenschafter Andreas Bühn und Friedrich Schneider hierzulande hinterzogen.

Lohnt sich der Wechsel unter dem Strich? «Die Schweiz ist drauf und dran, bei der finanziellen Diskretion von einem Extrem ins andere zu gehen», sagt Felix Brem, Chef der Vermögensverwaltungsdientleisterin Reuss Private. Er fürchtet, dass der Abschied vom Bankgeheimnis das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat untergraben würde. «Die Schweiz würde einen Teil ihrer Attraktivität einbüssen.»

Das Argument sei übertrieben, sagt Peter Fanconi, Präsident der Bündner Kantonalbank. «Die Frage wird vielmehr sein, wer den Datenfluss einstmals steuert und wer Zugang zu den Informationen erhalten wird. Sind gesetzliche Rahmenbedingungen und Regeln einmal klar, wird sich bald ein Courant normal einstellen.»

Die Schweiz hat das Bankgeheimnis 1934 eingeführt – als Schutz vor der Neugier ausländischer Behörden. Fallen wird das Bankgeheimnis aber nicht wegen des internationalen Drucks. Sondern nur, wenn es der Souverän so will.

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